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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Heieiei« (7. Februar 2010, 16:59)
Zitat
Werden meine Speicherstände alle online gespeichert?
Ja. Sie werden sowohl online als auch auf Ihrem Computer gespeichert.
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§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sebfriedrich« (7. Februar 2010, 17:35)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Larnak« (7. Februar 2010, 17:42)
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(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Larnak« (7. Februar 2010, 17:53)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Legofan« (7. Februar 2010, 17:58)
Zitat
Original von Legofan
szenario ist nicht gleich spielstand.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Larnak« (7. Februar 2010, 19:15)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Larnak« (7. Februar 2010, 19:34)
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(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1.
Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2.
abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3.
hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Larnak« (7. Februar 2010, 19:43)
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Schon jetzt gilt:
- Wenn ihr ein 1404 Savegame/Szen erstellt, wird es euch keiner wegnehmen
- Stellt ihr das 1404 Savegame/Szen in das Netz, dann könnt ihr keine Klagen einreichen, dass es wieder aus dem Netz genommen werden soll, das Klagerecht scheint hier nur der Publisher zu haben.