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1

Donnerstag, 6. Februar 2014, 19:29

Thema GEMA und YOUTUBE.

Wenns nach denen ginge sollte das einbetten von geschützten Youtube Inhalten in Foren Gebühren kosten. Und dieses Gebühren werden dann durch die Gema von demjenigen kassiert, welcher die Videos eingebettet hat.

http://www.t-online.de/computer/internet…tube-clips.html


Das ist durchaus ein Thema für Spieleforen. Ich denke da gerade an die vielen Lets Plays welche veröffentlicht werden. Noch ist es in Planung, aber wehe die kommen damit durch.


Male mir da mal was aus...


1. User bettet lets Play ein, inkl geschützer Musik.
2. Gema bemerkt es nach sechs Wochen und verlangt das Geld rückwirkend.

(Beweis, Datum im Thread und Webarchive, sowie Youtube selbst?)

3. Mahlzeit!
  Höflichkeit ist die höchste Form der Verachtung!

acon

Administrator

Beiträge: 1 024

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2

Donnerstag, 6. Februar 2014, 19:46

klingt nach einem florierendem Geschäft für Hoster in der GEMA-freien Schweiz... :hey:

W-O-D

Team AnnoZone

Beiträge: 7 128

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3

Donnerstag, 6. Februar 2014, 19:58

Ich glaube nichtmal das es der Hoster damit einfacher hätte, denn es ist immer noch der Domainhalter der seinen Kopf hinhalten muss, im Falle das es zu Streitigkeiten kommen sollte.

Für uns hier würde, falls die EU das durchwinkt, bedeuten es nur noch reine Verlinkungen geben wird, der Spaß wird sonst ein Fass ohne Boden. ;)

Peter 1986

Insel-Eroberer

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4

Donnerstag, 6. Februar 2014, 20:13

hm in foren ist doch der ersteller eines beitrags selber für seine inhalte verantworlich oder irre ich da ?
der betreiber muss doch nur bei verstößen ansprechbar sein & entsprechend eingreifen ?
 
->Alles ist möglich!<-

5

Donnerstag, 6. Februar 2014, 20:20

Wenn in dem Falle ein Schweizer einen Youtube Clip verlinken würde, dann hätte er nach schweizer Recht nichts getan, was die GEMA dazu ermächtigen könnte den Schweizer zu belangen. UND ich glaube kaum, dass es ein Gesetz gibt, dass den Schweizer dazu verpflichtet deutsche Gesetze zu lernen, oder zu gucken woher das Forum stammt.


:silly:


Ich tippe darauf dass es den Betreiber trifft.
  Höflichkeit ist die höchste Form der Verachtung!

Peter 1986

Insel-Eroberer

Beiträge: 419

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6

Donnerstag, 6. Februar 2014, 20:31

bei z.b. chip.de im foren bereich wäre das so, wenn ich das richtig lese

Zitat

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quelle http://www.chip.de/s_specials/Nutzungshi…e_45829065.html
 
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Larnak

Schatzjäger

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7

Freitag, 7. Februar 2014, 00:47

Deswegen dürfte sich eigentlich nicht so wahnsinnig viel ändern, wenn das passiert. GEMA-geschützte Inhalte werden bei YT für Deutschland ohnehin geblockt, entsprechend kann man diese Videos (meistens) gar nicht ansehen und alle haben gelernt, dass man keine solche Musik bei Let's Plays und Co verwenden sollte.

Und wenn niemand, der in Deutschland YT-Videos verbreiten möchte, noch GEMA-geschützte Musik nutzt und YT GEMA-Musik blockt, kann auch niemand (in Deutschland) von der GEMA für das Einbetten von GEMA-Musik herangezogen werden, weil die gibt's ja nicht (Oder zumindest nur in wenigen Ausnahmen, wenn man sich gezielt an Nutzer von ProxTube und Co richtet).

Spannend finde ich allerdings die Überlegung der GEMA, dass sie sich ihre Musik jetzt quasi doppelt bezahlen lassen wollen: Einmal von YT (da scheitern die Verhandlungen ja schon seit Ewigkeiten) und einmal von dem, der das YT-Video einbettet. Schließlich ässt sich nicht aufschlüsseln, ob ein "View" jetzt direkt bei YT getätigt oder beispielsweise aus einem auf der Annozone eingebetteten Video stammt. Da werden wir sicherlich noch einige spannende Diskussionen erleben, inwiefern man für ein und die selbe Leistung zwei mal Geld bekommen kann/ darf/ soll.

Nayo

Meereskenner

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8

Freitag, 7. Februar 2014, 10:02

Youtube selbst könnte das aufschlüsseln, von wo aus der Clip angesehen wurde, doch weshalb sollte YT der Gema entgegen spielen?

Der Betreiber einer Webseite haftet für deren Inhalt, egal wie viel Klauseln er in seinem "Vertrag" mit dem User hat. Die Klauseln helfen nur weiter, um als Betreiber das Geld von User wieder zurück zu holen, falls dieser überhaupt ermittelbar ist. Desweiteren stellt sich doch die Frage, wie "einbinden" definiert ist. Ist der Link im <a href="...">-Tag schon ein "einbinden"? Manch einer von der GEMA würde dies sicherlich bejahen.

@Larnak: Deine Behauptung, es würde sich nichts ändern, ist so nicht korrekt. Bezogen auf die GEMA-Filter auf Youtube: YT filtert zwar nach Standort, aber es kann passieren (und passiert öfters) dass du in Frankfurt das Video ansehen kannst und in Nürnberg nicht, da es dort angeblich wegen GEMA, Urheberrecht, etc... gesperrt ist. Meines Wissens nach ist diese GEMA Filterei auf YT nur eine Art Spot seitens YT gegen die GEMA.

Aber mal was anderes: LG Köln hat kürzlich entschieden, dass ein Quellenhinweis zu Bildern künftig direkt auf dem Bild sein muss, wenn es verlinkt/eingebettet wird... das ist eine ähnliche Diskussion und trifft auch nur die Betreiber der Webseite.

Larnak

Schatzjäger

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9

Freitag, 7. Februar 2014, 16:08

Ich wusste nicht, dass der YT-GEMA-Filter Lücken hat. Überrascht mich auch, da YT sich damit ja potentiellen Klagen der GEMA aussetzt.

W-O-D

Team AnnoZone

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10

Freitag, 7. Februar 2014, 18:36

Nayo, dieses Köllner Urteil bezieht sich auf den Urheberhinweis im Bild, hier wurde schon Berufung eingelegt.

Lücken @ Larnak, gibt es immer noch genügend, wie die jüngst (wiederentdeckte ? ) Möglichkeit den Schadcode in einer Bilddatei zu verstecken.

Was mir die ganze Zeit so durch den Kopf geht, wie verhält es sich denn bei den Suchmaschinen ? Die zapfen ja oft genug auch einfach alles ab, ohne sich um jedwede Rechte zu scheren. Als Seitenbetreiber steht man hier fast immer mit einem Bein im Knast, es ist imho unmöglich sich gegen alles abzusichern, außer man zieht den Stecker und verschwindet aus dem Netz. :rolleyes:

Larnak

Schatzjäger

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11

Freitag, 7. Februar 2014, 19:24

Klar, solche Lücken gibt es zuhauf, ich meinte aber keine Sicherheitslücke, sondern Lücken in der Standortfilterung vonseiten YT selbst.

@Nayo: Du hast nicht zufällig auf dem einen PC Proxtube oder ein ähnliches Addon installiert? :lol: