Soweit ich weis, bekommt sie die deutsche Staatsangehörigkeit spätestens 1 Jahr nach der Hochzeit. Bis dahin hat sie natürlich ein Aufenthaltsrecht. Wenn sie ein Praktikum macht, ist sie über den Betrieb versichert, zumindest gegen Arbeitsunfälle. Es gilt das deutsche Arbeitsrecht, wieso auch nicht. Für eine Krankenversicherung müsste ihr der Betrieb zumindest eine Aufwandsentschädigung zahlen. Am besten sie informiert sich aber bei der zuständigen Arbeitsagentur bzw. bei einer Krankenkasse. Die kennen die Rechtslage besser, zumal die sich ja auch ständig ändert, was wir nicht immer mitbekommen.